Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.02.2023 - I-11 U 96/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 19 BNotO
Notarhaftung, Urkunde, Vollzug - rewis.io
- notar-drkotz.de
Notarhaftung für rechtsfehlerhaft gestaltete Urkunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19
Haftung des Notars für Fehler bei der Beurkundung der Bewilligung einer Auflassungsvormerkung und der Bestellung eines Nießbrauchs zugunsten mehrerer Personen; Pflichten des Notars im Rahmen des von ihm übernommenen Vollzugs einer Urkunde
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des Notars für Fehler bei der Beurkundung der Bewilligung einer Auflassungsvormerkung und der Bestellung eines Nießbrauchs zugunsten mehrerer Personen; Pflichten des Notars im Rahmen des von ihm übernommenen Vollzugs einer Urkunde
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 01.06.2022 - 18 O 301/21
- OLG Hamm, 10.02.2023 - I-11 U 96/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung
Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2023 - 11 U 96/22
Auch soweit der Notar im Rahmen eines solchen selbständigen Vollzugsauftrags tätig wird, handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne von § 1 BNotO (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1983 - V ZR 168/81, juris Rn. 22 m. w. N.). - OLG Hamm, 22.07.2016 - 15 W 566/15
Eintragung; Wohnungsrecht; mehrere Berechtigte; Bestimmung; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2023 - 11 U 96/22
Sollen nämlich - wie im vorliegenden Falle - Rückauflassungsvormerkung und Nießbrauch zugunsten mehrerer Berechtigter - hier bezüglich beider Kläger - eingetragen werden, sind zur Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes gemäß § 47 Abs. 1 GBO in der Eintragung die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen anzugeben oder das für die Gemeinschaft maßgebende Gemeinschaftsverhältnis zu bezeichnen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2016 - 15 W 566/15 Rn. 8;… Reetz , in: Hügel, BeckOK GBO, 48. Edition Stand 02.01.2023, § 47 Rn. 1 m. w. N.). - BGH, 17.01.2002 - IX ZR 434/00
Pflicht des Notars zur Nachbesserung einer inhaltlich fehlerhaften Beurkundung
Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2023 - 11 U 96/22
Ist nämlich eine notarielle Urkunde aus Gründen inhaltlich fehlerhaft, die der beurkundende Notar zu vertreten hat, so hat dieser den Eintritt eines Schadens möglichst durch umgehende Nachbesserung (Berichtigung, Ergänzung, notfalls Neubeurkundung) zu vermeiden (BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 434/00, juris Rn. 17;… Ganter , in: Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 5. Auflage 2023, Kapitel 3 Rn. 932). - BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08
Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor …
Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2023 - 11 U 96/22
Im Rahmen der Erledigung des Auftrags obliegt dem Notar auch die Überwachung des Vollzugs der von ihm errichteten Urkunde, da er den Auftrag anderenfalls nicht sachgerecht erledigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.2008 - III ZR 15/08, juris Rn. 17). - BGH, 17.01.2002 - IX ZR 266/00
Zinssschaden bei unrichtiger notarieller Fälligkeitsmitteilung
Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2023 - 11 U 96/22
Insoweit kommt es maßgeblich darauf an, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten genommen hätten und wie sich in diesem Fall die Vermögenslage der Kläger darstellen würde, wobei die Darlegungs- und Beweislast den Klägern als Anspruchstellern obliegt (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 266/00, juris Rn. 17).